Sicherheitsschilder

Gesetzliche Grundlagen Die neue Arbeitsstättenregel ASR A 3.4/3 „Sicherheitsbeleuchtung,optischeSicherheitsleitsysteme“wurdeimJuli2009 erlassen. DieseASRkonkretisiertdieAnforderungenfürdieSicherheitsbeleuchtungundfüroptischeSichheitsleitsystemeinArbeitsstätten. SieenthältBeispielefürdiejeweiligenSystemeunddielichttechnischen Anforderungen. DieLeuchtdichtemussamEinsatzortfolgendeWerteaufweisen: nach 10 Minutenmindestens 80 mcd/m² nach 60 Minuten nicht weniger als 12 mcd/m² ZurAuswahldesjeweiligenSicherheitsleitsystemsistinjedem FalleineGefährdungsbeurteilungzuerstellen.DabeisindinsbesonderedieAuswirkungeneinesStromausfallessowieeinermöglichen Verrauchungmit einzubeziehen. DieForderungenderASRA3.4/3beziehensichimmeraufdenOrt der Anwendung. NachASRA1.3undBGVA8sindRettungswegezeichenlangnachleuchtendauszurüsten,wennkeineSicherheitsbeleuchtung vorhanden ist. Nach BGV A8 DieBGVA8warursprünglichdieUmsetzungderEU-Rahmenrichtlinie92/85EWGundbiszumErscheinenderASRA1.3maßgeblichfürdieSicherheitskennzeichnunginArbeitsstätten.Die KennzeichnunggemäßBGVA8kannauchweiterhinfürdie Ergänzungskennzeichnung(Nachrüstung)verwendetwerden.Die BGVA8wirdinKürzezurückgezogen.Neubauvorhabensollen dahernichtmehrnachderBGVA8gekennzeichnetwerden. Nach ASR A1.3 DurchdieArbeitsstättenregel1.3übernimmtderstaatliche ArbeitsschutzdieRegelungderSicherheitskennzeichnungund integriertgleichzeitigdieneuestennormativenVorgabenausISO 7010undDIN4844.SomitistdieASRA1.3maßgeblichfüralle Neuausrüstungen.BestehendeKennzeichnungennachBGVA8 werdenaberdadurchnichtautomtischungültig,sondernsolltenim SinneeinereinheitlichenKennzeichnungsphilosophiezeitnahausgetauscht werden. KürzlichwurdederEntwurfderneuenDIN4844Teil2veröffentlicht.ImVorwortdieserNormerfolgtedereindeutigeHinweis, dasssolangederProzessderÜberarbeitungderASRA1.3bzw.die ÜbernahmederSicherheitskennzeichennachISO7010nichtabgeschlosssenist,diederzeitgültigenSicherheitskennzeichender ASRA1.3(Ausgabe2007–04)uneingeschränktgelten.Darüber hinausgeltennatürlichdieZeichenanderergültigerVorschriften, NormenundRegelwerkeweiterhin.SobalddieAnpassungder ASRA1.3andieNormungerfolgt,werdenwirunserProgrammum dieneuenZeichenergänzen,sofernsienochnichterhältlichsind. Erkennungsweiten DienotwendigeGrößeeinesRettungswegzeichensistabhänig vonderErkennungsweite.WelcheGrößeaufwelcheDistanzerforderlich ist, können Sie dieser Tabelle entnehmen. Erkennungsweite in Metern B x H/mm 10 100 x 100 10 200 x 100 15 150 x 150 15 300 x 150 20 200 x 200 20 400 x 200 25 250 x 250 109 Hinweisschilder

RkJQdWJsaXNoZXIy Mzk4OTU=